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Listenhunde – Informationen, Tipps & rechtliche Grundlagen

06.06.2024 - Lesedauer: 10 Minuten

Listenhund an Leine blickt auf

American Pitbull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und ähnliche Rassen – sie alle gelten als „gefährlich“ und sind als sogenannte Listenhunde eingestuft. Für ihre Haltung gibt es verschiedene Einschränkungen und Auflagen, die sich je nach Kanton unterscheiden. Informiere dich hier, falls du überlegst, einem als Listenhund eingestuften Vierbeiner ein festes Zuhause mit der nötigen Verantwortung zu schenken.

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Listenhunde in der Schweiz – welche Hunderassen sind verboten?

Kampfhunderassen gelten als gefährlich und heimtückisch. Allerdings muss das nicht bei jedem Hund zutreffen. Die sogenannten Listenhunde können auch als Familienhund fungieren. Doch nicht alle Hunderassen sind in jedem Schweizer Kanton erlaubt. Einige sind komplett verboten, während andere lediglich mit Einschränkungen erworben, gehalten und gezüchtet werden dürfen. An diesen Regeln ist nicht zu rütteln.

Als Listenhunde gelten auch Mischlinge oder Kreuzungen aus den oben genannten Rassen. Sie werden dabei in bestimmte Kategorien unterteilt. Zu den Listenhunden gehören zudem auch Hunde, denen du vermutlich keine Gefährlichkeit unterstellen würdest wie beispielsweise dem Deutschen Schäferhund. Dementsprechend gering sind auch die Auflagen. Diese Restriktionen sind nicht in jedem Kanton identisch. Hole dir daher am besten vorab eine Auskunft ein.

In Bern dürfen Hundebesitzer maximal drei Hunde zeitgleich ausführen. In einigen Kantonen sind Kampfhunderassen generell verboten. Dort ist zum Beispiel der Erwerb, die Haltung und Einfuhr von American Pitbull Terriern und American Staffordshire Terrier nicht gestattet. Dasselbe gilt für die Kantone Wallis und Genf. Die Ansichten der Behörden gehen zum Teil weit auseinander. Während in Zürich selbst die Anschaffung des Bandogs nicht möglich ist, unterliegt die Rasse in allen anderen Kantonen keiner Auflage. Ist der Erwerb der jeweiligen Rasse verboten, schliesst dies automatisch die Zucht mit ein. Eine Bewilligung ist von vorhinein ausgeschlossen.

Bitte vergewissere dich bem Veterinäramt in deinem Kanton, bevor du einen Hund kaufst.

Übrigens:
Listenhunde werden oftmals auch als „Kampfhunde“ bezeichnet. Das liegt vor allem daran, da es sich um kräftige, muskulöse Tiere handelt. Die Rassen wurden in der Vergangenheit von Menschen für Tierkämpfe gezüchtet, die zunächst in Grossbritannien weit verbreitet waren. Bereits im Jahr 1835 sprach Grossbritannien offiziell ein Hundekampfverbot aus, später zogen viele andere Länder Europas nach.

Listenhunde in den Kantonen – welche Hunde stehen auf den Rasselisten?

Eine sogenannte Rasseliste beinhaltet alle Hunde, die als potentiell gefährlich gelten. Dabei umfasst die Liste vor allem Hunderassen, die durch Aggressivität und Gefährlichkeit aufgefallen sind. Die Verordnung gilt seit 2013, nachdem mehrere Vorfälle mit Hunden registriert wurden. Auf der Rasseliste stehen zum Beispiel folgende Kampfhunderassen:

  • American Pitbull Terrier
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Mastiff
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier

Als Listenhunde gelten auch Mischlinge oder Kreuzungen aus den oben genannten Rassen. Sie werden dabei in bestimmte Kategorien unterteilt. Zu den Listenhunden gehören zudem auch Hunde, denen du vermutlich keine Gefährlichkeit unterstellen würdest wie beispielsweise dem Deutschen Schäferhund. Dementsprechend gering sind auch die Auflagen. Diese Restriktionen sind nicht in jedem Kanton identisch. Hole dir daher am besten vorab eine Auskunft ein.

Aargau

Bewilligungspflichtige Hunderassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bull Terrier
  • American Bull Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Pit Bull Terrier
  • American Pit Bull Terrier
  • American Bully
  • Rottweiler
  • Kreuzungen dieser Rassen

Mischlinge der jeweiligen Rassen sind auch bewilligungspflichtig.

Quelle: https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/393.411

Appenzell Innerrhoden

Keine Einschränkungen

Quelle: https://ai.clex.ch/frontend/versions/1077

Basel-Landschaft

Bewilligungspflichtige Hunderassen:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • American Pit Bull Terrier
  • Rottweiler
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro

Mischlinge der jeweiligen Rassen sind auch bewilligungspflichtig.

Quelle: https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/342.12/versions/142

Basel-Stadt

Bewilligungspflichtige Hunderassen:

  • Rottweiler
  • Dobermann
  • American Staffordshire Terrier
  • Pitbull Terrier
  • Bullterrier
  • Miniatur Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro

Mischlinge der jeweiligen Rassen sind auch bewilligungspflichtig.

Quelle: https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/365.101/versions/2892

Bern

Keine Einschränkungen.

Freiburg

Verbotene Hunderassen und Kreuzungen:

  •  American Pit Bull Terrier

Bewilligungspflichtige Hunderassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bull Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Rottweiler
  • Dobermann
  • Hovawart
  • Dogo Argentino
  • Cane Corso
  • Rhodesian Ridgeback
  • Deutscher Schäferhund
  • Belgischer Schäferhund

Mischlinge der jeweiligen Rassen sind auch bewilligungspflichtig.

Quelle: https://bdlf.fr.ch/app/de/texts_of_law/725.3/versions/6406

Genf

Bewilligungspflichtig sind grundsätzlich alle Hunde ab einer Widerristhöhe von 56 Zentimetern und einem Gewicht von mehr als 25kg.

Verbotene Hunderassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Boerboel
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Pitbull
  • Presa Canario
  • Rottweiler
  • Tosa
  • Bordeauxdogge
  • Bullmastiff
  • Thai Ridgeback

Quellen:
https://www.ge.ch/legislation/rsg/f/rsg_m3_45p01.html
https://www.ge.ch/legislation/rsg/f/rsg_m3_45.html

Glarus

Bewilligungspflichtige Hunderassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • American Pit Bull Terrier
  • Bull Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Rottweiler
  • Dobermann
  • Hovawart
  • Dogo Argentino
  • Cane Corso
  • Rhodesian Ridgeback
  • Deutscher Schäferhund
  • Belgischer Schäferhund

Mischlinge der jeweiligen Rassen sind auch bewilligungspflichtig.

Quellen:
http://gesetze.gl.ch/app/de/texts_of_law/IV%20G%2F3%2F2/versions/2034
http://gesetze.gl.ch/app/de/texts_of_law/IX%20D%2F633%2F2/versions/2029

Graubünden

Keine Einschränkungen

Quelle: https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/914.000/versions/2547

Luzern

Keine Einschränkungen.

Quelle: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/848/versions/3469

Neuenburg

Keine Einschränkungen

Quelle: http://rsn.ne.ch/DATA/program/books/rsne/htm/63620.htm

Nidwalden

Keine Einschränkungen

Quelle: https://www.nw.ch/_docn/5195/Gesetz.pdf

Obwalden

Keine Einschränkungen

Quelle: http://gdb.ow.ch/frontend/versions/647

Schaffhausen

Bewilligungspflichtige Hunderassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Pitbull
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Presa Canario (Dogo Canario)
  • Rottweiler
  • Tosa

Mischlinge der jeweiligen Rassen sind auch bewilligungspflichtig.

Quelle: https://rechtsbuch.sh.ch/CMS/get/file/d8df8db5-7ec9-4ee9-b8d4-3afa058a5160

Schwyz

Keine Einschränkungen

Quelle: https://www.sz.ch/public/upload/assets/3802/546_100.pdf

Solothurn

Bewilligungspflichtige Hunderassen:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • American Pit Bull Terrier
  • Rottweiler
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro

Mischlinge der jeweiligen Rassen werden nicht bewilligt.

Quelle: https://bgs.so.ch/app/de/texts_of_law/614.72/versions/1376

Quelle: https://so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-landwirtschaft/tiere-und-lebensmittel/tierschutz/hunde/bewilligungspflichtige-hunde/

Tessin

Bewilligungspflichtige Hunderassen:

  • Rottweiler
  • American Bulldog
  • Deutsche Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Dogue de Bordeaux
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Ciarplanina
  • Mastino del Tibet
  • Cane Corso
  • Anatolischer Schäferhund
  • Kaukasischer Schäferhund
  • Schäferhund von Zentralasien
  • Deutscher Schäferhund
  • Beglischer Schäferhund (alle 4 Rassetypen)
  • Holländischer Schäferhund
  • Südrussischer Schäferhund
  • Schäferhund der Tatra
  • Tschechoslowakischer Wolfshund
  • Beauceron
  • Komondor
  • Kuvasz
  • Bull Terrier
  • Bull Terrier Miniature
  • American Pitbull
  • Staffordshire Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Dobermann

Mischlinge der jeweiligen Rassen sind auch bewilligungspflichtig.

Quelle: https://www3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/raccolta-leggi/legge/numero/8.3.1.2.1

Thurgau

Bewilligungspflichtige Hunderassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Presa Canario (Dogo Canario)
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa
  • Hunde des Typs Pitbull

Mischlinge der jeweiligen Rassen sind auch bewilligungspflichtig.

Quelle: http://www.rechtsbuch.tg.ch/frontend/versions/58

Uri

Keine Einschränkungen.

Quelle: https://www.tierimrecht.org/de/recht/hunderecht/uri/

Waadt

Bewilligungspflichtige Hunderassen

  • American Staffordshire Terrier (Amstaff)
  • American Pit Bull Terrier
  • Rottweiler

Quelle: https://prestations.vd.ch/pub/blv-publication/actes/consolide/133.75.1?key=1585929254270&id=ed901760-5827-4488-bb26-75d09fddf076

Wallis

Verbotene Hunderassen:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • Dobermann
  • Dogue Argentin
  • Fila Brasileiro
  • Rottweiler
  • Mastiff
  • Matin Espangnol
  • Matin Napolitain
  • Tosa

Quelle: https://www.vs.ch/de/web/scav/oeffentliche-sicherheit

Zug

Keine Einschränkungen

Quelle: https://www.tierimrecht.org/de/recht/hunderecht/zug/

Zürich

Verbotene Hunderassen:

  • American Bull Terrier
  • American Bully
  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bandog
  • Basicdog
  • Bull Terrier
  • Pit Bull Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Swiss Blue Bully
  • Swiss Champagner Bully

Quelle: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html#209403238

Wichtig:

Gegen einzelne Hunde kann auch vorgegangen werden, wenn deine Rasse nicht auf der Liste steht, sie aber aggressives Verhalten zeigen. Ein solches Verhalten kann verschiedene Gründe haben. Abhängig von der Ursache und des konkreten Verhaltens sind unterschiedliche Umgangsstrategien gefragt.

Listenhunde und die Haltung: Was hat es mit dem Wesenstest auf sich?

Für diverse Rassen oder aber dann, wenn der Hund auffällig geworden ist, wie zum Beispiel, wenn er zugebissen hat, wird der Wesenstest vorgeschrieben. So wenden viele Kantone in der Schweiz diesen Test an, um herauszufinden, ob der Hund gesellschaftstauglich ist oder gehandelt werden muss. Doch was beinhaltet der Wesenstest überhaupt und welche Übungen müssen Hundebesitzer und Tier bei dieser Prüfung bestehen?

Der Wesenstest wird in vier unterschiedliche Bereiche eingeteilt:

  • Hund-Mensch-Kontakt
  • Hund-Umwelt-Kontakt
  • Hund-Hund-Kontakt
  • Gehorsam des Hundes.

Diese Kategorien enthalten nun unterschiedliche Aufgaben, welche Hund und Halter zu meistern haben, um den Wesenstest zu bestehen. Der Test an sich hat in der Regel eine Dauer von durchschnittlich einer halben Stunde.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören das Handauflegen auf den Rücken sowie den Kopf des Hundes, wobei das Tier natürlich nicht zurückschrecken oder anderweitig negativ reagieren sollte. Auch das Umfassen des Fangs sowie das Zeigen der Zähne gehören zu den Aufgaben. Das Heben der Pfote und die Ohrenkontrolle sollte der Besitzer ebenfalls problemlos am Tier durchführen können.

Es gibt verschiedene Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen, um gemeinsam mit seinem Tier am Wesenstest teilnehmen zu können. Dabei handelt es sich um Folgende:

  • Der Hund selbst muss gesund sein und darf unter keinerlei Beruhigungsmitteln stehen
  • Der Hund trägt keinen Maulkorb
  • Der Hund ist angeleint und wird von dem Hundehalter selbst geführt
  • Der Hund wird von insgesamt drei verschiedenen Personen beurteilt, wobei jede Aufgabe bewertet und schlussendlich der Durchschnitt bekannt gegeben wird
  • Der Test wird auf einem eingezäunten Platz durchgeführt

Was passiert nach einem erfolgreichen Wesenstest?

Nach einem erfolgreich absolvierten Wesenstest erhältst du ein Gutachten. Dein Hunde wird in einigen Kantonen mit so einem Gutachten von seinem Status als Listenhund befreit werden. Die Hunde dürfen dann nicht mehr als Kampfhunde behandelt werden. Dieses Gutachten musst du immer mitführen, wenn du mit dem Hund unterwegs bist.

Fällt der Hund beim Wesenstest durch, beispielsweise aufgrund von Bissversuchen, entscheiden die zuständigen Prüfenden über weitere Massnahmen. Die sind unterschiedlich. So können Ausbildungs- und Trainingseinheiten oder aber eine Leinen- und Maulkorbpflicht angeordnet werden. Unter Umständen ist es sogar möglich, den Hund zu beschlagnahmen oder gar einzuschläfern.

American Pitbull Terrier läuft am Strand

Welche Verpflichtungen zum Halten von Listenhunden bestehen?

Besitzer von Listenhunden müssen verschiedene Auflagen erfüllen. Dazu gehören oft:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Keine Vorstrafen (Strafregisterauszug, der nicht älter als 2 Wochen ist)
  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Kynologische Kenntnisse
  • Die finanziellen Verhältnisse müssen offengelegt werden, damit eine artgerechte Haltung garantiert ist (Betreibungsauszug)
  • Sachkundenachweis: Ein Test, der die Kenntnisse des Halters in den Grundlagen der Hundehaltung überprüft.
  • Leinen- und Maulkorbpflicht: In öffentlichen Bereichen ist oft das Tragen einer Leine und eines Maulkorbs vorgeschrieben.
  • Versicherungsauflagen: Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist oft vorgeschrieben.
  • Schriftliche Bestätigung vom Vermieter, mit Angabe der Rasse, dass du einen Hund selbiger Rasse in deiner Wohnung halten darfst
  • Bestätigung deines Arbeitgeber, falls der Hund mit zur Arbeit darf

Welche Vor- und Nachteile hat die Listenhunde-Einstufung?
Vorteile der Einstufung:

  • Erhöhte öffentliche Sicherheit
  • Verantwortungsbewusste Hundehaltung wird gefördert

Nachteile der Einstufung:

  • Stigmatisierung und Diskriminierung bestimmter Rassen
  • Einige gute Hunde haben es schwer, ein Zuhause zu finden
  • Auch die Adoption aus dem Tierheim ist oft komplizierter und mit strengen Auflagen verbunden
  • Es gilt eine gesetzliche Leinen- und Maulkorbpflicht

Was bedeutet das für mich als Hundebesitzer?
Die Einstufung und Haltung von Listenhunden in der Schweiz ist ein komplexes Thema, das alle potenziellen und aktuellen Hundebesitzer kennen sollten. Obwohl die Einstufung Vorteile für die öffentliche Sicherheit bringen kann, bringt sie auch Herausforderungen und Verantwortungen für die Hundebesitzer mit sich. Es lohnt sich daher, gut informiert zu sein und abzuwägen, ob man die speziellen Anforderungen erfüllen kann und will.

Listenhunde im Ausland – was gibt es zu beachten?

Wenn du mit deinem Listenhund ins Ausland reisen willst, solltest du dich vorher bei der jeweiligen Botschaft oder dem Auswärtigen Amt des Landes über die Ein- und Durchreisebestimmungen informieren. Am besten fragst du auch gleich, wonach sich die Definition als Listenhund richtet. Denn es gibt Länder, in denen schon die Optik das Urteil fällt, welche Hunde darunter fallen.

Auch die Reiseroute ist entscheidend. An Grenzen ist die Kontrolle des Hundepasses vorgesehen. Darin steht unter anderem die genaue Rasse und – wenn vorhanden – der Stammbaum, woraus ersichtlich ist, ob eine Einfuhr rechtlich erlaubt ist.

Listenhunde – wie sieht es mit Vermittlung, Nothilfe und Tierheimen aus?

Es gibt eine Reihe an Vermittlungsstellen beziehungsweise Listenhund-Nothilfen, die darauf spezialisiert sind, für Listenhunde ein neues Zuhause zu finden. Sie arbeiten meist mit Tierschutzorganisationen und Tierheimen zusammen. Wenn du dich für einen Listenhund interessierst, wirst du in Vorgesprächen auf deine Eignung geprüft. Dabei klärt die Vermittlungsstelle dich auch über die Gesetzeslagen der Kantone auf. Solche Nothilfen sind wichtig, da den meisten Tierheimen die Vermittlung von Listenhunden offiziell nicht gestattet ist oder die Ausbildung und Erfahrung fehlen. Daher braucht es diese speziellen Stellen. Es wird sehr viel Wert auf die Auswahl der Interessenten gelegt, da den Hunden ein artgerechtes Leben geschenkt werden soll. Die zukünftigen Besitzer müssen sich der Verantwortung bewusst sein, die eine Listenhundhaltung mit sich bringt.

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