Verreisen mit Hund in der EU: Das musst du wissen
05.05.2023 - Lesedauer: 6 Minuten
Ein echter Hundeliebhaber will auch seinen Urlaub nicht ohne seinen treuen Vierbeiner verbringen. Doch was muss man wissen, um in verschiedene EU-Länder einzureisen? Wir haben für dich alle Bestimmungen und Besonderheiten gesammelt.
- Einreise in EU-Länder: Diese drei Dinge sind für Hunde Pflicht
- Der EU-Heimtierpass: Zwingend erforderlich
- Der Mikrochip: Eine wichtige Bedingung für die Einreise mit Hund
- Die Tollwutimpfung: Die Gültigkeit beginnt erst drei Wochen nach der ersten Spritze
- Bandwurmbehandlung: In welchen Ländern zur Einreise erforderlich?
- Mit welchen Hunderassen darf man innerhalb der EU reisen?
- Einreisebestimmungen der EU-Länder
- Vor der Reise ab zum Tierarzt: Darum wird ein Gesundheitscheck empfohlen
Wandern in den Bergen, am Strand toben, im See baden oder einfach in den Wäldern ausgedehnte Spaziergänge machen – was wäre das ohne den eigenen Hund? Für viele Hundebesitzer eben nur ein halb so schöner Urlaub! Erfreulicherweise hat die Europäische Union bereits 2004 eine Angleichung und 2013 noch einmal eine Vereinfachung der Einreisegesetze für Hunde vorgenommen. Lies hier, was du zu beachten hast, damit einem unbeschwerten Urlaub mit deiner Fellnase nichts im Wege steht.
Einreise in EU-Länder: Diese drei Dinge sind für Hunde Pflicht
Die gute Nachricht: Das Verreisen mit dem Hund innerhalb der EU-Länder war noch nie so einfach wie jetzt. Die EU-Verordnung Nr. 576/2013 regelt seit 2013 die Einreisebestimmungen für Hunde und gilt für alle EU-Länder.
Dein Hund braucht zur Einreise in alle EU-Länder:
- EU-Heimtierpass („blauer Pass“)
- Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Mikrochip
- ein Alter von mindestens 15 Wochen in bestimmten Länder (mehr dazu unten)
Der EU-Heimtierpass: Zwingend erforderlich
Der EU-Heimtierausweis darf ausschließlich von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden. Bevor der Tierarzt die notwendigen Angaben und Impfungen in den EU-Pass für Hunde (umformuliert) einträgt, muss das Tier vorschriftsmäßig gechippt und eindeutig seinem Tierpass zugeordnet sein. Dieser EU-Ausweis für den Hund ist Identitätsnachweis und Impfbescheinigung in einem. Spätestens seit der EU-Verordnung von 2013 ist besondere Sorgfalt beim Ausfüllen des Tierpasses zu beachten.
Bestandteile des EU-Heimtierpasses:
- Angaben zum Tierhalter, die von Tierarzt eingetragen werden und vom Tierhalter signiert werden
- Foto vom Haustier
- Impfungen und Auffrischungsimpfungen mit offizieller Kennzeichnung (Aufkleber) und Gültigkeitsdauer
- Art des Mikrochips, Mikrochipnummer und Barcode
- Angabe zur Tätowierungsstelle (falls vor Juli 2011 tätowiert)
- Angaben zur Kennzeichnung des Hundes vom Tierarzt (zwingend laminiert)
- Handschriftliche Eintragungen des Tierarztes signiert und gestempelt
- Namen und Kontaktinformationen von ausstellendem Tierarzt (Seite IV des Heimtierpasses)
Alte Tierpässe behalten ihre Gültigkeit. Um betrügerische Handlungen zu verhindern, müssen die dort verwendeten Aufkleber für Impfungen und die Mikrochipnummer entsprechend gesichert sein – zum Beispiel durch Laminieren oder Klebestreifen. “Ablaufen” oder seine Gültigkeit verlieren kann ein Heimtierpass nicht – er ist bis zum Tod des Tieres gültig.
Der Mikrochip: Eine wichtige Bedingung für die Einreise mit Hund
Die EU-Verordnung 576/2013 regelt, dass Hunde zur eindeutigen Identifikation zwingend elektronisch gekennzeichnet sein müssen. Dazu wird dem Vierbeiner an der linken Halsseite unter die Haut ein Chip implantiert. Dieser sollte nach Möglichkeit der ISO-Norm 11784 oder 11785 entsprechen. Denn bei Mikrochips einer anderen ISO-Norm muss der Hundehalter ein entsprechendes Lesegerät selbst zu Verfügung stellen.
Achtung: Kann der Mikrochip nicht gelesen werden, so wird dir die Einreise mit dem Hund verweigert.
Die Tollwutimpfung: Die Gültigkeit beginnt erst drei Wochen nach der ersten Spritze
Für die Einreise in EU-Länder ist auch eine Tollwutimpfung nötig. Diese muss im Heimtierpass eingetragen und vor allem gültig sein. Tollwutimpfungen mancher Hersteller wirken drei Jahre lang. Achte darauf, dass dein Hund nur diese Impfungen erhält und dass die Gültigkeitsdauer korrekt im Heimtierpass deines Hundes eingetragen wird. Wichtig zu wissen: Als gültig gilt die Erstimpfung erst 21 Tage nach dem Piks.
Jährliche Tollwutimpfungen sind seit 2004 im EU-Raum gesetzlich nicht mehr notwendig. Sie haben nach den neusten tiermedizinischen Erkenntnissen renommierter internationaler Tierärzteorganisationen für den Immunschutz deines Hundes nicht nur keinen Mehrwert, sondern können ihm sogar gesundheitlich schaden.
Du willst mit einem noch sehr jungen Hund ins europäische Ausland verreisen?
Welpen dürfen erst ab der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden, so dass der immunologische Schutz und damit die Einreise in die meisten EU-Länder erst ab der 15. Lebenswoche möglich ist. Ausnahmen von dieser Regelung gelten in einigen wenigen Ländern, die weiter unten aufgelistet sind. Auskunft darüber, ob es Ausnahmeregelungen für die Einreise eines noch nicht gültig gegen Tollwut geimpften Welpen gibt, gibt auch das zuständige Veterinäramt bzw. die Botschaft des jeweiligen Landes,
Wo in Europa ist zusätzlich eine Bandwurmbehandlung zur Einreise erforderlich?
Frühestens fünf Tage und spätestens 24 Stunden vor Reiseantritt nach Großbritannien, Nordirland, Irland, Malta, Finnland und Norwegen muss dein Hund durch einen Tierarzt eine Bandwurmbehandlung erhalten. Als Nachweis dient eine Eintragung mit Angabe der Uhrzeit im EU-Heimtierausweis.
Mit welchen Hunderassen darf man innerhalb der EU reisen?
Nicht in allen europäischen Länder sind alle Hunderassen willkommen. In Frankreich zum Beispiel dürfen Hunde der “Kategorie 2” nicht einreisen. Dazu zählen unter anderem American Staffordshire, Tosa, und Rottweiler Für diese Rassen wurden die Einreisebedingungen stark verschärft. Dein Hund gehört zu den Rassen Dobermann, deutsche Dogge oder Staffordshire Bull Terrier – die Einreise ist erlaubt
Besonders streng bezüglich der Einreise bestimmter Hunderassen ist auch Dänemark: Dort sind 13 Hunderassen als gefährlich eingestuft, weshalb ihre Haltung, Zucht und auch Einreise verboten ist. Das gilt für alle Tiere, die nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Und auch für Urlauber, die mit Hunden dieser Rassen einreisen. Zu ihnen zählen zum Beispiel der Pit Bull Terrier, die argentinische Dogge oder der Kangal.
Übrigens dürfen Besitzer eines Hundes, der in Deutschland bereits gemeldet ist, und einer Rasse angehört, die nach dem “Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz” vom 12.04.2001 nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen, dennoch mit ihrem Tier nach dem Urlaub wieder einreisen. Dazu gehören Hunde der Rasse Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen.
Achtung: Nimm unbedingt die entsprechenden Unterlagen mit!
Einreisebestimmungen der EU-Länder
Für alle EU-Länder sind die Einreisebestimmungen für den Hund nach der EU-Verordnung 576/2013 bindend. Allerdings sind in einigen Ländern Ausnahmen von dieser Regelung aufgrund ihrer besonderen Sicherheitsgesetze erlaubt. Das betrifft insbesondere Einreiseregelungen für bestimmte Hunderassen und die Einfuhr von Welpen. Darüber hinaus steht den Ländern frei, das Miteinander zwischen Mensch und Hund auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln individuell zu regeln. Damit du keine bösen Überraschungen vor Ort oder an der Grenze erlebst, informier dich am besten vorab mit unserer umfassenden Übersicht.
Hier der Überblick zum Aufklappen!
Diese Einreisebestimmungsliste kann sich durch Änderungen in den Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder auch kurzfristig ändern. Die Tierärztekammer Hamburg informiert aktuell über die Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der EU.
Einreisebestimmungen für: Belgien, Bulgarien, Estland, Italien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Zypern
Einreisebestimmungen für Dänemark
Einreisebestimmungen für Deutschland
Einreisebestimmungen für Finnland und Malta
Einreisebestimmungen für Frankreich
Einreisebestimmungen für Großbritannien/Nordirland und Irland
Einreisebestimmungen für Kroatien
Einreisebestimmungen für Lettland
Einreisebestimmungen für Slowenien
Einreisebestimmungen für Spanien
Vor der Reise ab zum Tierarzt: Darum wird ein Gesundheitscheck empfohlen
Nur ein gesunder Hund ist in der Lage, die Reise sowie die veränderten Umweltfaktoren (neue Umgebung, Klima u. ä.) gut zu verarbeiten. Unterzieh daher deinen Hund rechtzeitig einem allgemeinen Gesundheitscheck bei deinem Tierarzt. Informier dich darüber hinaus unbedingt über die spezifischen Tierkrankheiten an deinem geplanten Reiseziel und schütz deinen Hund davor!
Weitere Informationen findest du in den Beiträgen zum Thema Reisekrankheiten und Reisen mit Hund.
Wie ein solcher Besuch beim Tierarzt abläuft, kannst du dir in diesem Video ansehen:
Video: Urlaub mit Hund - das musst du wissen
Der Urlaub mit Hund wird immer beliebter, denn die meisten möchten vor allem in der schönsten Zeit des Jahres nicht auf ihren vierbeinigen Freund verzichten. Doch damit die Reise auch für alle sicher und entspannt ablaufen kann, sind frühzeitige Vorbereitungen und Besuche beim Tierarzt unbedingt notwendig. Hierzu gehören z.B. Heimtierausweis, Einreisebestimmungen, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.